Über uns

Zielsetzung

Das „Netzwerk Migrationsrecht“ verfolgt das Ziel, den Austausch, die Kooperation und die Fortbildung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Bereich des Migrationsrechts zu fördern. Es soll dabei auch der Herstellung langfristiger Kontakte dienen.

Das „Netzwerk Migrationsrecht“ ist zwar primär auf eine wissenschaftliche Auseinandersetzung gerichtet. Unser Selbstverständnis schließt dabei aber einen kontinuierlichen und möglichst institutionalisierten Austausch mit Praktikerinnen und Praktikern ein. Insbesondere im Bereich des Migrationsrechts sind die geschriebene Norm und ihre praktischen Folgen oftmals nicht deckungsgleich. Daher bedarf es für seine systematische Analyse eines Bezugs zur praktischen Wirklichkeit. Dies gilt umgekehrt für eine fundierte Praxis.

Aus der Verknüpfung von Praxis und Wissenschaft folgt zugleich, dass das „Netzwerk Migrationsrecht“ sich selbst auch als Ansprechpartner für andere Akteure im Bereich von Migration und ihrer Regulierung begreift.

Das „Netzwerk Migrationsrecht“ richtet sich ausdrücklich an deutsche und ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Neben einer internationalen Offenheit erfordert das Phänomen der Migration zwingend eine interdisziplinäre Herangehensweise. Der Teilnehmerkreis soll sich daher nicht nur auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem juristischen Bereich beschränken, sondern auch solche aus anderen Disziplinen, insbesondere den Sozialwissenschaften, ansprechen.

Das Netzwerk bietet nach außen eine Internet-Plattform und organisiert einmal jährlich eine thematische Tagung. Darüber hinaus ist die Arbeit des „Netzwerks Migrationsrecht“ durch regelmäßige Treffen der Mitglieder gekennzeichnet, die dem inhaltlichen Austausch, der Kooperation und der Diskussion dienen.

Inhaltliche Ausrichtung

Ausgangspunkt der inhaltlichen Ausrichtung des Netzwerkes ist die Überzeugung der Mitglieder, dass Deutschland als Einwanderungsland in der Mitte der Europäischen Union einer migrationsrechtlichen Umorientierung bedarf. Das früher vor allem als Abwehrrecht verstandene Ausländerrecht hat sich in Form des Migrationsrechts zu einem Instrument gewandelt, das angesichts einer nicht mehr zu leugnenden Realität auch die Steuerung von Zuwanderung und Integration regelt. Dieser Wandel vollzieht sich allerdings in einem Spannungsverhältnis zum Diskurs über Terrorismusbekämpfung und „Zuwanderung in die Sozialsysteme“.

Einwanderung und Verwurzelung sind ebenso wie Minderheitenschutz und Anti-Diskriminierung sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich essentielle Themen, die durch das Netzwerk wissenschaftlich und praktisch beleuchtet und in die breite Öffentlichkeit getragen werden sollen. Dabei ist dem menschenrechtlichen Bezug des Migrationsrechts zukünftig vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken.

Diverse Teilbereiche werden bereits jetzt durch einzelne Mitglieder des Netzwerks bearbeitet, so zum Beispiel Fragen der zirkulären Migration oder die bereits angesprochene ambivalente Konstruktion der Integrationsanforderungen. Die Arbeiten beschränken sich dabei nicht auf den deutschen Rechtsraum, sondern schließen auch rechtsvergleichende sowie nichtjuristische Aspekte (insbesondere aus soziologischer Sicht) ein. Das Dissertationsprojekt zum Thema Familienzusammenführung im europäischen und nationalen Recht steht beispielsweise kurz vor dem Abschluss. Als wichtige Aufgabe sieht das Netzwerk außerdem die Annäherung an islamisch geprägte Kulturen und Nationen; so beschäftigt sich ein Dissertationsprojekt mit der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit in der Türkei im Lichte der EMRK unter besonderer Berücksichtigung des angestrebten Beitritts der Türkei in die EU.

Treffen

Das „Netzwerk Migrationsrecht“ findet sich dreimal im Jahr zu einem Arbeitstreffen zusammen. Dabei soll Raum zur Diskussion der eigenen Arbeitsvorhaben sowie anderer Fragestellungen aus dem Bereich des Migrationsrechts gegeben werden. Diese Treffen sollen dem internen inhaltlichen Austausch und der Fortbildung dienen.

  • Das erste Treffen im Jahr findet im Januar direkt im Vorfeld der Hohenheimer Tage zum Ausländer- und Asylrecht in Hohenheim selbst statt.
  • Ein zweites Treffen findet im Juni in Berlin statt, jeweils im Vorfeld des Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz.
  • Ein drittes Treffen im Herbst wird jeweils mit einer im Anschluss stattfindenden, vom „Netzwerk Migrationsrecht“ organisierten Jahrestagung kombiniert werden.

Jahrestagung

Den Jahresabschluss im Herbst bildet jeweils eine Tagung zu einem aktuellen migrationsrechtlichen Thema, zu der Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis eingeladen werden. Zielpublikum sind sowohl Studierende als auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Praktikerinnen und Praktiker. Diese Tagung dient nach innen der vertieften Auseinandersetzung und Fortbildung. Nach außen soll sie einen Beitrag zur kritischen Auseinandersetzung mit Migrationsrecht leisten und das „Netzwerk Migrationsrecht“ zugleich präsentieren.

Die erste Jahrestagung, die gleichzeitig die Gründungsveranstaltung des Netzwerks darstellte, fand in Hohenheim vom 9.-11. November 2007 statt und trug den Titel: „Wege aus dem prekären Aufenthalt – Wie weit reicht die staatliche Integrationsbereitschaft?“. Die Programme aller Jahrestagungen finden Sie hier, Berichte darüber finden Sie unter Publikationen.