Herbsttagung 2016

Dynamiken der Einwanderungsgesellschaft

Zehnte Herbsttagung des Netzwerkes Migrationsrecht

11.-13. November 2016, Tagungszentrum Hohenheim

 

Tagungsbericht von Clara-Anne Bünger/Catharina Ziebritzki in: NVwZ 2017, 200

Tagungsprogramm 2016 zum Download

Freitag, 11. November 2016

16:30 Uhr Netzwerktreffen für Mitglieder (Interessierte bitte gesondert anmelden)

17:30 Uhr Abendessen

18:30 Uhr Eröffnung und Begrüßung: Klaus Barwig, Akademie der Diözese Rottenburg Stuttgart und Netzwerk Migrationsrecht

Block I: Europe’s Immigration Society in a Global Context

18:45 – 20:00 Uhr Keynote: Version 3.0 of the Common European Asylum System – Next Stop Toward Protection Solutions or Stop for Asylum Seekers?
Prof. Jens Vested-Hansen, University of Århus

20:00 – 21:00 Uhr The Situation of Refugees in Turkey
Dr. Margarite Helena Zoeteweij-Turhan, University of Fribourg

21:00 Uhr Umtrunk

Samstag, 12. November 2016

8:00 Uhr Frühstück

9:00 –  10:45 Uhr Block II: Immigration Society and Borders

Europe’s External Borders: The Externalization of Responsibility and the Shift of Borders
Fabiane Baxewanos, UNHCR/University of Vienna

Europe’s Internal Borders: Idea and Future of the Schengen System
Dr. Evelien Brouwer, Vrije Universiteit Amsterdam

10:45 Uhr Kaffeepause

11:15 – 12:30 Uhr Block III: Racism in Societies of Immigration

Racism in Societies of Immigration
Dr. des. Eddie Bruce Jones, Birkbeck School of Law, London

12:30 Uhr Mittagessen, Vorstellung des Netzwerks für Interessierte

14:00 – 15:45 Uhr Forenblock I: Aktionismus – Aktuelle Rechtsreformen und -entwicklungen in der Einwanderungsgesellschaft

Forum 1: Dublin IV – Aktuelle Reformen des Dublin-Systems
Dr. Constantin Hruschka, Leiter Protection, Schweizerische Flüchtlingshilfe, Bern
Prof. Dr. Anna Lübbe, Hochschule Fulda

In diesem Forum soll die Idee und Zukunft des Dublin-Systems thematisiert werden. Kann der neue Entwurf einer Dublin IV-Verordnung die Funktionsweise des Systems wiederherstellen? Wie kann das bestehende System verbessert werden? In diesem Zusammenhang soll u.a. erörtert werden, inwiefern das Verbindungsprinzip in der Dublin IV-Verordnung berücksichtigt werden sollte oder sogar berücksichtigt werden müsste. Diese Frage stellt sich gerade vor dem Hintergrund von „protection elsewhere“-Regimen wie dem EU-Türkei-Deal.

Forum 2: Sozioökonomische Integration von Migrant*innen
Dr. Stefanie Janczyk, Leiterin des Ressorts Allgemeine Sozial- und Arbeitsmarktpolitik/AGA beim Vorstand der IG Metall; Mitglied im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit
Alexandra Neukam, Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg

Der Workshop befasst sich mit der Frage, wie eine erfolgreiche sozioökonomische Integration von Migrant*innen (insb. Flüchtlinge, aber auch darüber hinaus) so gelingen kann, dass Spannungen in der Einwanderungsgesellschaft vermieden werden können. Vor diesem Hintergrund werden zum einen die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugang und der Arbeitsmarköffnung für Flüchtlinge und andere Gruppen von Migrant*innen beleuchtet. Dabei wird insbesondere gefragt, wie eine sinnvolle Qualifizierung gerade bei Flüchtlingen gewährleistet werden kann. Es sollen konkrete Vorschläge zur Arbeitsmarktintegration und zum Zugang zur Qualifizierung diskutiert werden. Zum anderen sollen auch Herausforderungen und Schwierigkeiten zur Sprache gebracht werden: Wie kann eine Integration so gelingen, dass nicht Gruppen gegeneinander ausgespielt werden? Welche (problematischen) Folgeeffekte sind von einzelne konkrete Maßnahmen (etwa Ausnahmen vom Mindestlohn) zu erwarten? Welche Erfahrungen, Vorbehalte und Stolpersteine gibt es mit Blick auf die Integration in einen Betrieb?

Forum 3: Die (neuen) Grenzen des Familiennachzugs – Nationale Regelungen im europäischen Vergleich (Deutschland/Österreich)
RA Tim Kliebe, Frankfurt a.M.
Daniel Bernhart, Österreichisches Rotes Kreuz, Wien
Rebecca Einhoff, UNHCR

In diesem Forum werden die (neuen) Grenzen des Familiennachzugs nach den aktuellen gesetzlichen Änderungen in Deutschland und Österreich thematisiert, wobei die nationalen Regelungen in einen europäischen Vergleich gesetzt werden sollen. Daneben sollen rechtliche (Auslegungs-)Probleme, wie beispielsweise beim Geschwisternachzug, sowie praktische Hindernisse beim Familiennachzug diskutiert werden. Ein Schwerpunkt soll dabei auf den Auswirkungen dieser Reformen und Probleme auf die Rechte unbegleiteter Minderjähriger liegen.

Forum 4: Nationale Reformen des Bleibe- und Ausweisungsrechts im europäischen Vergleich
Prof. Dr. Peter Uebersax, Universität Basel
Dr. Carsten Hörich, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Stephan Klammer, Diakonie Flüchtlingsdienst, Wien

In dem Forum sollen die rechtlichen Entwicklungen im Bleibe- und Ausweisungsrecht aus drei nationalen Perspektiven diskutiert werden. Es werden sowohl die Verschärfungen im Ausweisungsrecht der Schweiz (Prof. Peter Uebersax) als auch die jüngsten Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen in Deutschland (Dr. Carsten Hörich) vorgestellt und diskutiert. Diese werden mit der Praxis des Ausweisungsrechts in Österreich in Vergleich gesetzt, wobei abschließend auch die Kriterien der österreichischen Rechtsprechung in Bleiberechtsverfahren erörtert werden (Stephan Klammer).

Forum 5: Das Integrationsgesetz und andere aktuelle Gesetzesänderungen im deutschen Aufenthalts- und Asylrecht – Historie, Debatten, Auswirkungen
Anna-Lena Schuster, Arbeitsstab der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration
Kerstin Becker, Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Berlin
Bernward Ostrop, Caritas, Berlin

In diesem Forum wird es um das Integrationsgesetz und weitere aktuelle Gesetzesänderungen gehen. Dabei wird diskutiert, welche Motivation hinter den einzelnen Reformen lagen, wie es zu bestimmten Änderungen kam und wie diese einzuschätzen sind (Anna-Lena Schuster). Anschließend wird der Schwerpunkt auf den praktischen Auswirkungen der Gesetzesänderungen liegen (Bernward Ostrop und Kerstin Becker).

15:45 – 16:15 Uhr: Kaffeepause

16:15 – 18:00 Uhr: Forenblock II: Akteure in der Einwanderungsgesellschaft

Forum 6: „Wir sind das Volk“ – rechtspopulistischer Diskurs wider die Einwanderungsgesellschaft
Tarek Naguib, ZHAW Zürich
Christoph Tometten, Büro MdB Volker Beck, Berlin

Rassismus und die ablehnende Haltung von Teilen der Bevölkerung gegenüber Flüchtlingen und Migrant*innen gibt es nicht erst seit Sommer 2015. Auch verbale und tätliche Angriffe auf Flüchtlinge, Migrant*innen und ihre Unterstützer*innen sind in Deutschland leider schon seit Jahren traurige Realität. Die Selbstverständlichkeit, mit der – nicht nur in Dresden und im Netz – rassistisches Gedankengut verbreitet wird, ist besorgniserregend. Der rechtspopulistische Diskurs wird in Teilen der politischen Landschaft aufgegriffen, in denen er zuvor nicht gesellschaftsfähig war. Diese Entwicklung beschränkt sich nicht nur auf Deutschland; sie ist in anderen Ländern Europas wie unter anderem in der Schweiz seit dem Wandel der ehemaligen Bauernpartei SVP von 10% Anfang der 90er-Jahre in eine rechtspopulistische Partei mit an die 30% Wähler*innenanteil ebenso dramatisch.

Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die politische Landschaft? Wie nimmt die Gesellschaft diesen Rechtsruck wahr, wie reagiert sie darauf? Wie wirkt sich der Rechtsruck im Recht einer Einwanderungsgesellschaft aus? Wie beeinflusst diese politische Entwicklung die Anwendung und Auslegung des Rechts? Wie reagiert der Staat, wie schützt er die Betroffenen? Welche rechtlichen Maßnahmen stehen zum Schutze der Betroffenen zur Verfügung? Welche Ängste, welche Beweggründe verbergen sich hinter dem populistischen Diskurs? Wie kann diesen begegnet werden, wie dem Diskurs und seinen Auswirkungen? Gibt es rechtliche Stellschrauben, mit Hilfe derer rechtpopulistischen Bewegungen das Wasser abgegraben werden kann? Welche Rolle spielt ein zuverlässiger Schutz durch den Rechtsstaat für die Entwicklung von Ängsten in der Gesellschaft?

Forum 7: Aktion kontra Aktionismus – effektive Rechtsvertretung in dynamischer Zeit
RA Jonathan Leuschner, Frankfurt
Maria Bethke, Diakonie Hessen-Nassau

Die Asylpakete haben Gesetzesänderungen bewirkt, die Auswirkungen auf die Tätigkeit von Rechtsvertretenden haben. Hinzu kommt die zunehmende Zahl an Personen, die Rechtsbeistand suchen, die damit verbundene steigende Arbeitslast sowie zugleich der Anstieg an „Rechtsberatenden“, die aus der Situation Profit schlagen wollen. Weiter führen die Probleme im Europäischen Asylsystem, Grenzschließungen, zu sich stetig verändernden rechtlichen Situationen, die komplexe rechtliche Fragen aufwerfen. Wie gestaltet sich in dieser schwierigen Situation die Arbeit von Rechtsvertretenden? Welche neuen Herausforderungen für ihre Tätigkeit stellen sich für sie mit den aktuellen Rechtsänderungen? Wie nehmen sie ihre eigene Rolle in der aktuellen Situation wahr? Wie gelingt es, der Arbeit ausserhalb des „Flüchtlingsbereichs“ gerecht zu werden? Welche Handlungsoptionen sehen sie für sich? Kann und wenn ja welche Hilfestellung durch Zusammenarbeit mit Law Clinics, Willkommensiniativen etc. gegeben werden?

Forum 8: Sind Parlamente Orte der Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft oder nur Ausführungsorgane der Regierung?
Jun.-Prof. Dr. Jelena von Achenbach, Justus-Liebig-Universität Gießen
Dr. Tarik Tabbara und Jutta Graf, Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen

Parlamenten kommt in einer demokratischen Gesellschaft die Funktion zur politischen Auseinandersetzung und Willensbildung zu, an deren Ende sie mehrheitspolitische Entscheide über die Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens in Form von Gesetzen erlassen. Parlamente stehen allerdings zunehmend am Ende eines gesetzgeberischen Prozesses. Die Exekutive erscheint demgegenüber wirkmächtiger. Aktuell übernehmen auch diverse Gremien vom Flüchtlingsstab des Bundeskanzleramtes bis zu den verschiedenen MinsterpräsidentInnenkonferenzen die Aufgabe der politischen Aushandlung von Gesetzen. Entsprechende Aushandlungsprozesse ausserhalb des parlamentarischen Rahmens zeigen sich übrigens nicht nur im Rahmen des nationalen Gesetzgebungsverfahrens. So sieht sich das EU-Parlament, welches erst seit dem Lissabonner Vertrag eine Stärkung seiner gesetzgeberischen Kompetenzen erfahren durfte, Deals zwischen Rat und Kommission und/oder mit externen Akteuren ausgesetzt (s. nicht zuletzt den EU-Türkei-Deal).

Die Aufgaben von Parlamenten scheinen sich danach auf die demokratische Sanktionierung anderweitig ausgehandelter Gesetze(spakete) und allenfalls auf überschaubare, kosmetische Anpassungen von Gesetzesentwürfen zu reduzieren. Das Migrationsrecht ist nur einer von vielen, aber derzeit der prominenteste Bereich, in dem diese Entwicklung zu beobachten ist.

Dies wirft eine Reihe von Fragen auf, denen sich das Forum widmen wird. Erscheint uns diese Praxis aktuell nur neu, weil wir uns eine andere Politik erhoffen? Oder ist sie wirklich neu? Was ist allenfalls Auslöser dieser Entwicklung? Wie begegnen Parlamente dem politischen Druck, der ihnen von Exekutive und externen Kräften entgegengesetzt wird? Welche rechtlichen Instrumente stehen ihnen zur Verfügung, um ihren Einfluss geltend zu machen? Welche Auswirkungen hat diese Aufgabenverschiebung für die aktuelle und zukünftige Rolle von Parlamenten als Orte der Gestaltung einer Einwanderungsgesellschaft? Welchen Einfluss können Parlamente noch auf die Gestaltung einer Einwanderungsgesellschaft nehmen? Welchen Einfluss sollten sie ausüben? Wie können Parlamente in politischen Krisen ihre demokratische Funktion erfüllen? Wo, wenn nicht in Parlamenten, kann eine politische Diskussion über Migration stattfinden, die die Bevölkerung und/oder von ihr gewählte Vertretende einbezieht? Inwieweit führt die oben erwähnte Entwicklung letztlich zu einer Entpolitisierung der Diskussion um Migration?

Forum 9: Armut als Migrationsmotiv – die Stigmatisierung bestimmter Migrantengruppen durch den Gesetzgeber
Prof. Dr. Constanze Janda, Universität Speyer
Prof. Dr. Hannes Schammann, Universität Hildesheim

Die Verhinderung so genannter Armutsmigration ist das erklärte Ziel zahlreicher gesetzgeberischer Aktivitäten der letzten Jahre. Diese Regelungen treffen nicht nur Asylbewerber*innen und Flüchtlinge, sondern auch Unionsbürger*innen. Der Vorwurf ist stets der gleiche: Die Migrant*innen kämen nur nach Deutschland, weil sie in ihren Herkunftsländern ökonomisch und sozial keine Chance mehr sehen. Da sie weder berufstätig noch verfolgt seien, hätten sie aber kein Recht auf Einwanderung. Nicht selten wird unterstellt, die so genannten Armutsmigrant*innen kämen primär nach Deutschland, um Sozialleistungen zu beziehen. Die Maßnahmen, die in Reaktion auf diesen Diskurs ergriffen werden, sind vielfältig: Sie reichen von der Qualifikation zahlreicher Herkunftsländer (wie Mazedonien, Kosovo, Serbien) als sichere Herkunftsstaaten, über die Kürzung von Sozialleistungen für Asylbewerber bis hin zur geplanten zeitlichen Einschränkung der  oder  dem Ausschluss von Sozial- und Familienleistungen für Unionsbürger*innen.

Das Forum will die verschiedenen gesetzgeberischen Maßnahmen der letzten Jahre vorstellen und gemeinsam unter der Klammer der Stigmatisierung so genannter „Armutsmigration“ diskutieren. Dabei wird erörtert, ob sich „Armut“ tatsächlich klar von anderen Motiven der Migration abgrenzen lässt.  Der Fokus wird auf den sozial- und aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen der Unterscheidung zwischen Asylsuchenden mit sicherer und solchen mit unsicherer Bleibeperspektive liegen. Diese sollen im verfassungs- und menschenrechtlichen Kontext diskutiert werden. Es wird zudem der Frage nachgegangen, ob – und wenn ja: wie – diese die Debatte auf nationaler Ebene prägende Differenzierung auf der kommunalen Ebene überhaupt umsetzbar ist. Schließlich wird sich der Workshop der übergeordneten Frage widmen, inwiefern der Ausschluss so genannter „Armutsmigration“ die Gestaltung des Einwanderungs- und des Sozialrechts beeinflussen darf.

Forum 10: Die Rolle internationaler Menschenrechtsforen und ihrer „Kläger“ als Akteure in der europäischen Einwanderungsgesellschaft
RA Carsten Gericke, European Center for Constitutional and Human Rights, Berlin
RAin Julia Kraft, Berlin
Stephanie Motz, Barrister, Zürich

In diesem Forum sollen internationale Menschenrechtsforen wie EGMR, CAT- und CEDAW-Ausschüsse als gestaltende und begrenzende Akteure einer europäischen Einwanderungsgesellschaft sowie ihre Beschwerdeführer*innen in den Blick genommen werden. Angesichts des EU-Türkei-Deals und der zentralen Migrationsrouten über das Mittelmeer soll es zum einen um die Frage gehen, welche Grenzen sie politischen Entscheidungsträgern setzen (Verbot der Kollektivausweisungen, menschenrechtliches non-refoulement) und wie sie dadurch die Rahmenbedingungen einer europäischen Einwanderungsgesellschaft gestalten.

Inwieweit nehmen diese menschenrechtlichen Grundentscheidungen weitergehenden Einfluss auf die Struktur und Ausrichtung einer Einwanderungsgesellschaft (als menschenrechtliche und offene) über die konkreten Rechtsfragen hinaus? Wie reagieren die internationalen Menschenrechtsforen auf politische Krisen, insb. auf die Krise des Flüchtlingsschutzes? Welche Auswirkungen zeitigen die aktuellen Entwicklungen für die Möglichkeiten von Beschwerdeführer*innen, ihre Belange vor dem EGMR und den UN-Ausschüssen (noch) geltend machen zu können? Inwieweit bieten sich Beschwerden vor den internationalen Menschenrechtsforen strategisch an, um (weitergehenden) Schutz gegen nationale Entscheidungen zu erlangen? Ist wohlmöglich mit einem Zuwachs an Bedeutung und Aufgaben und wenn ja welcher Menschenrechtsforen für welche Fragestellungen zum Schutz der Menschenrechte Schutzsuchender zu rechnen?

18.30 Uhr: Abendessen

19:30 – 20:00 Uhr: Berichte aus den Foren

20:00 – 21:15 Uhr: Abenddiskussion (Fishbowl)
10 Jahre Netzwerk Migrationsrecht: „Out of the box“: Netzwerkarbeit weiterdenken

Sonntag, 13. November 2016

ab 8:00 Uhr: Frühstück und Morgenimpuls

9:30 – 10:45 Uhr Block IV: Empowerment und Selbstorganisation von Flüchtlingen und Migrant_innen in der Einwanderungsgesellschaft

Empowerment through alternative media – “failing to act is acting to fail’’
Larry Moore Macaulay, Refugee Radio Network

Selbstorganisation von Flüchtlingen
Ashti Amir, Syriaid, Schweiz

Empowerment und Selbstorganisation von Migrant_innen in Deutschland
Dr. Delal Atmaca, DaMigra – Dachverband der MigrantInnenorganisationen, Köln

10:45 – 11:15 Uhr: Kaffeepause

11:15 – 12:45 Uhr Block V: What fate for the European migration area?
Podiumsdiskussion
Caoimhe Sheridan, Senior Policy Officer, European Council on Refugees and Exiles (ECRE)
Dr. Violeta Moreno-Lax, Queen Mary University London
Christoph Tometten, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Büro von MdB Volker Beck (Bündnis 90/Grüne)

12:45 Uhr Mittagessen und Abreise