Herbsttagung 2014

Migration und Menschenrechte:
Menschenrechte als Grenze und die Grenzen der Menschenrechte im Migrationsrecht

Achte Herbsttagung des Netzwerkes Migrationsrecht

7.-9. November 2014, Tagungszentrum Hohenheim

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Tagungsprogramm zum Download

Freitag, 7. November 2014

17:00 Uhr Netzwerktreffen für Mitglieder (Interessierte bitte gesondert anmelden)

18:00 Uhr Abendessen

19:00 Uhr Begrüßung: Klaus Barwig, Akademie der Diözese Rottenburg Stuttgart und Netzwerk Migrationsrecht

19:15 – 21:00 Uhr Panel I: Haben Menschenrechte einen Preis oder einen Wert?

Input: Der Preis der Menschenrechte
Martin Ruhs, Kellogg College, University of Oxford

Martin Ruhs hat die These aufgestellt, dass der Umfang von Rechten, die Arbeitsmigranten_innen zukommen mit der Anzahl von Migranten_innen korreliert, die zugelassen werden können („trade-off between openness and rights“). Diese Migranten_innen besser mit Rechten auszustatten führt demnach dazu, dass weniger Migration zugelassen werden kann, was schlecht ist für all jene, die auch von Migration profitieren könnten. Bei der Frage, was der optimale Standard von Rechten ist, der Migranten_innen zugestanden werden sollte, müssen daher auch die Interessen all jener mit einbezogen werden, die noch nicht die Möglichkeit hatten zu migrieren. Das gilt insbesondere für die Frage, wie stark ein Anspruch auf Aufenthaltsverfestigung besteht, oder ob Migration temporär bleiben sollte. In Sachen Menschenrechten für Migranten_innen ist weniger mehr, so Ruhs.

Kritische Replik: Der Wert der Menschenrechte
Dr. Charlotte Fiala, Institut für Sozialwissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

21:00 Uhr Umtrunk

Samstag, 8. November 2014

9:00 –  10:45 Uhr Panel II: Menschenrechte und internationaler Schutzbedarf

Towards a „new“ concept of protection? – The impact of human rights on international refugee law
Dr. Nora Markard, Sfb 597 „Staatlichkeit im Wandel“, ZERP, Universität Bremen

Die Konzeption des Schutzes von schutzbedürftigen Personen (Flüchtlingsrecht im weiteren Sinne) hat im Laufe der Zeit insbesondere durch Einwirkungen der Menschenrechte bedeutsame Erweiterungen und Verfestigungen erfahren. Dies gilt auch für das Flüchtlingsrecht im engeren Sinne, wie beispielsweise die Schutzgewährung bei nichtstaatlicher Verfolgung oder die Berücksichtigung von Gender- oder soziokulturellen Belangen. Auf der regionalen Ebene finden sich Ergänzungen um humanitäre Aspekte, z.B. für Kriegsflüchtlinge, oder solche der Diskriminierung, etwa von Minderheiten. Einen neuen Aspekt hat der Begriff des „Klimaflüchtlings“ in die Debatte gebracht. Nora Markard wird herausarbeiten, inwieweit Menschenrechte zur Entwicklung eines neuen bzw. erweiterten Schutzkonzepts beitragen, diese Entwicklung am Beispiel genderspezifischer Gewalt in Kriegssituationen illustrieren und einen Blick auf die zukünftige Fortentwicklung werfen.

Who is (still) in need of protection? The construction of vulnerability as a barrier to innovation
Dr. Georgina Firth, University of Lancaster
Dr. Barbara Mauthe, University of Lancaster (per Videolink)

Anknüpfend an den ersten Grundlagenvortrag wird der zweite sich kritisch mit der Frage auseinandersetzen, welche gesellschaftlichen, politischen oder anderen Vorstellungen dem sich entwickelnden Schutzkonzept(en) und daraus resultierenden Anerkennungsmustern zugrunde liegen: Zeichnet sich eine Konstruktion vulnerabler Gruppen ab, die auf tradierten, innovationsfeindlichen Rollenbildern basiert? Inwieweit trägt die Erweiterung des Schutzbegriffs daher möglicherweise zum „Re-Import“ und zur Reproduktion überkommener Gesellschaftsstrukturen bei – mit welchen Folgen für die Aufnahmegesellschaft? Welche Folgen bzw. Risiken sind darüber hinaus mit dem „neuen“ Schutzkonzept verbunden, und welche Grenzen hat es?

10:45 Uhr Kaffeepause

11:15 – 12:30 Uhr Panel III: Menschenrechte und Integration

Kritische Einführung: Dr. Johannes Eichenhofer, Universität Bielefeld

Menschenrechtliche Aspekte der Integrationspraxis in Deutschland
Prof. Dr. Karin Weiss, Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Abteilungsleiterin Integration, Rheinland-Pfalz

Das Aufenthaltsgesetz soll (auch) die „Integration“ von Ausländer_innen regeln, etwa durch Integrations- und Sprachkurse. Integration wird für die Erteilung von Aufenthaltstiteln, für die Einbürgerung vorausgesetzt. Welche Rolle spielen Menschenrechte im Integrationsprozess von Migrant_innen in Deutschland? Inwieweit erleichtert eine menschenrechtliche Fundierung der gewährten Rechte die Integration, z.B. durch Zugang zu Sprachkursen, (Schul-)Bildung, Arbeit? Wo sind menschenrechtlich relevante Integrationshindernisse auszumachen, und mit welcher Begründung? Bis zu welchem Grad kann und darf Integration zulässige Voraussetzung für die Gewährung weitergehender Rechtspositionen sein, wenn diese Rechtspositionen menschenrechtlich fundiert sind? Ist z.B. ein strenges Einbürgerungsrecht zulässig, wenn dadurch Mitgestaltungsrechte langfristig vorenthalten werden?

Nach einer kurzen kritischen Einführung zum Integrationsbegriff des Aufenthaltsgesetzes von Dr. Johannes Eichenhofer wird Prof. Dr. Karin Weiss einen Einblick geben, wie Politik und Praxis den umstrittenen Begriff menschenrechtlich auszufüllen suchen, wo sie bei der Integration von Migrant_innen an menschenrechtlich problematische Grenzen stoßen und welche (rechtlichen als auch praktischen) Mittel und Wege sie bei deren Überwindung verwenden.

12:30 Uhr Mittagessen, Vorstellung des Netzwerks für Interessierte

14:00 – 15:45 Uhr Forenblock I: Menschenrechte in der Migrationssituation

1. Prekäre Verhältnisse – Soziale Rechte von Unionsbürger_innen, Asylbewerber_innen und Menschen ohne Aufenthaltsstatus im Vergleich
Prof. Dr. Constanze Janda, SRH Hochschule Heidelberg
Dr. Frank Schreiber, Richter am Landessozialgericht Darmstadt

Soziale Leistungen für Migrant_innen werden derzeit vor den nationalen und europäischen Gerichten verhandelt. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob es zulässig ist, die Leistungen für bestimmte Migrant_innen zu kürzen oder zu streichen. Regelmäßig geht es dabei gerade um jene Menschen, die aufenthaltsrechtlich und ökonomisch unter prekären Bedingungen leben: Menschen ohne Aufenthaltsstatus, Asylbewerber_innen und nicht-erwerbstätige Unionsbürger_innen. Alle drei Gruppen sind beim Zugang zu Sozialleistungen zahlreichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Für Asylbewerber_innen und Menschen ohne Aufenthaltsstatus gelten die Leistungen nach dem AsylbLG. Eine gesetzliche Neuregelung steht nach dem Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Geldleistungen nach wie vor aus. In Bezug auf nicht-erwerbstätige Unionsbürger_innen wird die Zulässigkeit des Ausschlusses von Leistungen nach dem SGB II diskutiert.

2. Bleiberecht als Menschenrecht
Nele Allenberg, EKD Berlin
Tim Kliebe, Rechtsanwalt, Frankfurt/M.

In diesem Workshop soll es darum gehen, inwiefern die EGMR-Rechtsprechung zum Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) in den letzten Jahren das Bleiberecht in Deutschland verändert hat. Neben der Neuregelung des Bleiberechts i.e.S. könnten vergleichend auch andere alte und neue Möglichkeiten für Geduldete diskutiert werden, in einen legalen Aufenthalt zu wechseln (§§ 25a, 25 V AufenthG oder auch die Praxis von Härtefallanträgen in den Bundesländern, § 23a AufenthG). Hier kann jeweils diskutiert werden, welche Rolle menschenrechtliche Anforderungen an die Achtung von Privat- und Familienleben spielen und in welchem Verhältnis sie etwa zu Anforderungen an Arbeitsmarktintegration oder zu sicherheitspolitischen Restriktionen stehen. Von besonderem Interesse wird in diesem Workshop die Auseinandersetzung mit den aktuellen Gesetzgebungsplänen der Bundesregierung durch die Schaffung eines § 25b AufenthG sein. Während durch diese Regelung einerseits die bisherige stichtagsabhängige Altfallregelung durch eine dauerhafte ersetzt werden soll, werden andererseits neue Restriktionen insbesondere in Bezug auf den persönlichen Anwendungsbereich der Bleiberechtsregelung diskutiert.

3. Recht auf Protest – Zur politischen Teilhabe von Migrant_innen
Sebastian Eickenjäger, ZERP, Universität Bremen
Zeinab Zuzu, Education No Limitation, Berlin

Bei der Auseinandersetzung mit der politischen Partizipation von Migrant_innen sollen zum einen die derzeitigen Flüchtlingsproteste im Mittelpunkt stehen. Hierbei  werden die rechtlichen, vor allem verfassungs- und menschenrechtlichen Grundlagen der Partizipation beleuchtet und dazu in Kontext gestellt.

4. Die Dublin-Reform: Auf zu mehr Menschenrechtsschutz?
Berenice Böhlo, Rechtsanwältin, Berlin
NN, Verwaltungsgericht Potsdam (angefragt)

In diesem Forum wird die Dublin-III-VO unter dem Blickwinkel analysiert werden, ob und inwieweit menschenrechtliche Aspekte, die sich in der Rechtsprechung insbesondere des EuGH niedergeschlagen haben, die aber auch in der Praxis von Anwälten und zum Teil Gerichten auf nationaler Ebene angemahnt wurden, tatsächlich Eingang in die neue Verordnung gefunden haben, inwieweit die neuen Regelungen nun die Praxis „erleichtern“ oder sie vor weitere oder gar neue Herausforderungen stellen. In einem zweiten Schritt wird es darum gehen, menschenrechtlich basierte Argumentationslinien aus anwaltlicher als auch richterlicher Perspektive vorzustellen und zu diskutieren, wie weiterhin bestehenden oder neuen Herausforderungen vor Gericht begegnet werden kann.

5. Methoden-Workshop. Diversity-Kompetenz von Jurist_innen und Berater_innen
Tarek Naguib, Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften, Zürich

15:45 – 16:15 Uhr Kaffeepause

16:15 – 18:00 Forenblock II: Menschenrechtliche Grenzen der Migrationssteuerung

6. Ausgegrenzt – Alte und neue Fragen zu den Menschenrechten an den Außengrenzen
Harald Glöde, Borderline Europe
Joachim Stern, Universität Wien (angefragt)

Die Praxis des europäischen Grenzregimes spielt sich nicht allein an den Außengrenzen ab, sondern ist durch eine zunehmende Auslagerung und Kooperationen mit Drittstaaten geprägt. Diese Komplexität sowie eine Intransparenz exekutiver Politik führen zu einer Unwissenheit darüber, was an den Außengrenzen passiert und erschweren eine Kontrolle menschenrechtlicher Garantien. In dem Workshop soll daher zum einen etwas Licht ins Dunkel des Grenzregimes gebracht, und zum anderen sollen die relevanten humanitären und menschenrechtlichen Fragen kontrovers diskutiert werden.

7. Family Life and EU Citizenship
Ellen Nissen, Universität Nijmegen

In diesem Workshop soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern international verbürgte Menschenrechte die Konzeption der Unionsbürgerschaft und der Herstellung der Familieneinheit im Unionsrecht beeinflussen. Dabei stehen aus menschenrechtlicher Sicht Art. 8 EMRK und die Kinderrechtskonvention im Mittelpunkt. Aus unionsrechtlicher Sicht geht es um die Frage, welche Rechte in Bezug auf das Familienleben und die Wahl des Aufenthaltsortes mit der Unionsbürgerschaft als grundlegendem Status verbunden sind (EuGH Rs. Zambrano).

8. Die UN-Menschenrechtsausschüsse in Individualbeschwerdeverfahren zum Non-Refoulement-Prinzip – Chancen und Risiken einer Genfer „Rechtsprechung“ und Praxis im Vergleich zu Straßburg
Fanny de Weck, Universität Luzern

In Migrationssituationen treten vermehrt Fragen auf, die in den speziellen Tätigkeitsbereich von UN-Vertragsüberwachungsorganen fallen (z.B. Schutz vor Rassismus oder Folter, Schutz der Rechte von Kindern). Das Potential von Individualbeschwerden an diese Überwachungsorgane wird in der Praxis hingegen nicht vollständig ausgeschöpft. Neben den inhaltlichen, praktischen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen dieser Verfahren ist fraglich, ob solche Verfahren lediglich als strategische Instrumente in der politischen Auseinandersetzung dienen oder auch eine taugliche Strategie im Einzelfall sein können.

9. Rückübernahmeabkommen und partnerschaftliche Steuerungsinstrumente: Menschenrechte als wirtschaftliche Tauschware auf dem politischen Tableau?
Anne Meike Riebau, Universität Salzburg
Pietro Mona, Stellvertretender Chef Globalprogramm Migration und Entwicklung, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten orientieren sich selbst an hohen Menschenrechtsstandards und setzen diese institutionell, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechung. Exemplarisch verdeutlicht sich dies auch in der Mitgliedschaft aller Mitgliedstaaten und in naher Zukunft der EU zur EMRK. Die Geltung dieser menschenrechtlichen Standards in zwischenstaatlichen Abkommen zwischen der EU und Drittstaaten ist jedoch nicht eindeutig geklärt und wird häufig nicht ausreichend thematisiert. Gerade in Bezug auf Rückübernahmeabkommen werden die eigenen Standards im Hinblick auf die menschenrechtliche Situation in den zur Rücknahme verpflichteten Staaten unterschritten. Gleichzeitig werden diese Abkommen wiederum dadurch legitimiert, dass die menschenrechtliche Situation in den Rückübernahme-Staaten durch Entwicklungshilfe verbessert werden soll.

10. Methodenworkshop: Refugee Law Clinics – Planung, Management, Qualitätssicherung
Ulrich Stege, International University College of Turin, European Network for Clinical Law Education
Jana Gieseking, Refugee Law Clinic Gießen, Universität Gießen

Der Methodenworkshop richtet sich insbesondere an Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen und auch Professor_innen, die ein Clinicprojekt mit Beratung planen, aber auch diejenigen, die schon Erfahrungen gesammelt haben. Im Allgemeinen soll es darum gehen, Erfahrungen aus der Beratungspraxis der Clinicprojekte auszutauschen. Zudem sollen Aspekte angesprochen werden, die mit der Organisation solcher Clinicprojekte im Allgemeinen zu tun haben (wie z.B. Management, Supervision der Studierenden, Anbindung an die Universitäten). Ziel ist es, die Beratungspraxis aber auch den Ausbildungserfolg der Clinic-Studierenden effektiver zu gestalten.

18:30 Uhr Abendessen

19:30 – 19:50 Uhr Vorstellung der Foren- und Workshopergebnisse
Dr. Constantin Hruschka, Bern

19:50 – 21:00 Uhr Migrationsrecht in der Lehre – Vernetzung von Refugee Law Clinics auf nationaler und europäischer Ebene
Ulrich Stege, International University College of Turin, European Network for Clinical Law Education
Moheb Shafaqyar, Refugee Law Clinic Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin (angefragt)
Franziska Faßbender, Refugee Law Clinic München, LMU München

Dieser Programmpunkt, der bereits auf der 7. Herbsttagung stattfand, soll der gewachsenen Bedeutung des Migrationsrechts in der Lehre Rechnung tragen. Dieses Jahr soll neben der Vorstellung neuer Refugee Law Clinics der Schwerpunkt auf der Vernetzung der Projekte untereinander und mit/auf der EU-Ebene liegen.

21:00 Uhr Party

Sonntag, 9. November 2014

8:00 Uhr Frühstück

8:00 – 9:00 Uhr Morgenandacht

9:00 – 10:30 Uhr Panel IV: Menschenrechte und Migration in der  Praxis

Strategy and Risk – Enforcing Migration-Related Rights before the ECtHR
Flip Schüller, Rechtsanwalt Prakken d’Oliveira, Amsterdam

In diesem Vortrag soll es darum gehen, die Durchsetzung migrationsrechtlicher Belange vor dem EGMR speziell aus der anwaltlichen Perspektive zu thematisieren. Dabei geht es weniger um eine abstrakte Darstellung der Beschwerdevoraussetzungen, als vielmehr darum, allgemein Kriterien dafür zu entwickeln und vorzustellen, wie man geeignete Fälle für eine Durchsetzung von migrationsbezogenen Menschenrechten vor dem EGMR findet. Steht der Fall am Anfang oder die Idee, eine bestimmte Frage höchstrichterlich klären zu lassen, die im nationalen Migrationsrecht schon lange Probleme bereitet? Woran erkennt man geeignete Fälle? Wie müssen Mandant_innen auf den Gang zum EGMR und die Verhandlung vorbereitet werden? Wie lassen sich Erfolgsaussichten einschätzen? Was sind die größten Tücken und die größten Unterschiede zu den Verfahren vor anderen Gerichten? Eingegangen werden soll dabei auch auf die Frage, wie EGMR-Urteile in das nationale Recht zurückwirken und wie dies erfolgreich befördert werden kann.

10:30 – 11:00 Uhr Kaffeepause

11:00 – 12:30 Uhr Podiumsdiskussion: Kann eine menschenrechtliche Diskussion einen Beitrag zu einer offeneren Migrationspolitik leisten?

Prof. Dr. Petra Bendel, FAU Erlangen-Nürnberg
Martin Heiming, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins
Maximilian Pichl, Goethe-Universität Frankfurt/M.
Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Moderation: Dr. Constantin Hruschka, Bern

Wir stellen dieser Diskussion eine gemeinsame politische Zielrichtung voran: Wir arbeiten auf eine Durchsetzung der inhaltlichen Garantien von Menschenrechten in der Migrationspolitik hin um diese möglichst offen zu gestalten. Doch auch ausgehend von diesem Konsens stellen sich eine Reihe von Fragen. Wie muss eine stark menschenrechtlich geprägte Argumentation/Strategie im Migrationsrecht vorgehen – welche Rolle spielen hier Kampagnen einerseits und Individualverfahren andererseits? Was sind die Voraussetzungen um mittels gezielter Kampagnen bestimmte politische Konflikte neu als menschenrechtliche zu rahmen? Tragen Menschenrechte zum „Empowerment“ derjenigen bei, deren Rechte ja gerade eine Missachtung erfahren oder werden die Personen durch eine solche Viktimisierung und durch die Komplexität von Rechtsprozessen unsichtbar gemacht? Was sind im migrationsrechtlichen Kontext die Voraussetzungen dafür, dass dies gelingt? Welche Subjekte erfahren womöglich eine Ausgrenzung/einen Ausschluss aus einem solchen menschenrechtlich geprägten Diskurs? Droht mit einer Individualisierung der Rechte nicht vielleicht auch eine Individualisierung der Verantwortung für deren Durchsetzung? Entsteht so die Gefahr, dass die verhandelten Konflikte eine Entpolitisierung erfahren?

12:30 Uhr Tagungsende und Mittagessen